Der Frühling steht vor der Tür und mit ihm die Zeit für den (neuen) Fahrradträger für die Anhängerkupplung. Kann jede beliebige Anhängerkupplung zum Transport von Fahrradträgern verwendet werden und was passiert, wenn der Träger plötzlich das Kennzeichen verdeckt? Diese Checkliste hilft bei der Vorbereitung auf den Start in die Fahrradsaison.
Anhängerkupplungen von Westfalia-Automotive sind grundsätzlich für die Verwendung mit Fahrradträgern geeignet. Ausnahmen hiervon sind Anhängerkupplungen für Audi 80/100/A4/A6 Modelle, die vor Mitte der 1990er Jahre gebaut wurden. Hier wurde der Werkstoff GGG 40 verwendet. Anhängerkupplungen aus diesem Werkstoff sind nicht für die Verwendung mit Fahrradträgern geeignet. Ab ca. 1996 wird für abnehmbare Anhängerkupplungen der Werkstoff GGG 52 verwendet. Dieser Werkstoff ist vergleichbar mit St 52-3 und kann ohne Bedenken für Fahrradträger verwendet werden. Die jeweiligen Kennzeichnungen GGG 40 bzw. GGG 52 sind seitlich am Kupplungshals eingeprägt.
Manche Fahrradträgerhersteller schreiben die Verwendung von Anhängerkupplungen vor, deren Kugelkopf aus St 52-3 oder einem gleichwertigen Werkstoff (z.B. GGG 52) besteht. Westfalia-Automotive Anhängerkupplungen ohne Kennzeichnung sind grundsätzlich aus St 52-3 gefertigt.
Hinweis: Handelt es sich bei Ihrer Westfalia-Automotive Anhängerkupplung um eine Aluminiumkonstruktion, können wir Ihnen gerne ein Gutachten für die Nutzung mit Fahrradträgern ausstellen.
Um herauszufinden, wie viel Gewicht Ihr Fahrradträger tragen kann, müssen Sie zunächst die Stützlast der Anhängerkupplung und die für die Montage des Fahrradträgers erforderliche Mindeststützlast bzw. den D-Wert prüfen. Diese Angaben finden Sie in unseren Montageanleitungen unter den Produktdetails. (Bitte beachten Sie auch das Eigengewicht des Fahrradträgers.)
Um das Maximalgewicht der Fahrräder zu berechnen, müssen Sie das Gewicht des Fahrradträgers von der Stützlast der Anhängerkupplung abziehen. Der Fahrradträger kann dann bis zum resultierenden Maximalgewicht belastet werden.
Beispielrechnung: Wenn die Anhängekupplung eine Stützlast von 75 kg hat und der Fahrradträger 20 kg wiegt, darf er mit maximal 55 kg belastet werden.
Wer sich für Fahrradträger für die Anhängerkupplung entschieden hat, hat eine gute Entscheidung getroffen. Die Zeiten, in denen man Fahrräder mühsam auf dem Dachträger befestigen musste, sind vorbei.
Allerdings kann es passieren, dass der beladene Träger das Kennzeichen am Heck des Fahrzeugs verdeckt. Manche denken vielleicht darüber nach, ein eigenes Pappschild zu basteln, um das Problem zu lösen, doch das ist nicht regelkonform!
Egal ob das Kennzeichen teilweise oder komplett verdeckt wird, das Schild am Fahrradträger muss die gleichen Anforderungen erfüllen wie das Originalkennzeichen. Lediglich der Aufkleber ist auf dem Duplikat nicht vorgeschrieben.
Wer sich nicht an die Regeln hält, gefährdet den Straßenverkehr und muss mit Bußgeldern rechnen!