Berichten zufolge wird das Fehlen oder die falsche Befestigung eines zusätzlichen Sicherungsseils (oder eines Abreißseils) in bestimmten Autokombinationen kritisiert und mit hohen Bußgeldern geahndet. Pünktlich zur Weihnachtszeit klärt Westfalia-Automotive auf, damit Sie sicher und richtig in den Urlaub fahren können:
Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGZ) von über 750 kg bis 3.500 kg, die damit in der "mittleren Gewichtsklasse" liegen, kommen in der Regel Auflaufbremsen zum Einsatz: Wenn das Fahrzeug bremst, fährt der Anhänger in den Boden und die Anhängerbremsen werden automatisch ausgelöst. Löst sich der Anhänger, sollte das Sicherungsseil den Anhänger durch Auslösen der Bremsen so schnell wie möglich zum Stehen bringen.
Bei Anhängern mit Auflaufbremse ist ein solches Sicherungsseil/Abreißsicherung Pflicht!
Grundsätzlich sind folgende Varianten in Bezug auf die Sicherheitsöse möglich:
Anhängerkupplungen, die über eine nationale Bauartzulassung des KBA oder eine Zulassung nach der 1. europäischen Zulassungsrichtlinie EEC94/20 verfügen, haben nicht zwingend eine Sicherheitsöse für das Abreißseil.
Anhängerkupplungen, die nach ECE 55 R geprüft und zugelassen sind, verfügen über eine solche Sicherheitsöse.
Ist keine Sicherheitsöse vorhanden, reicht es aus, das Sicherungsseil um die Kugel der Anhängerkupplung zu schlingen (Hinweis: in einigen Ländern gibt es hierfür unterschiedliche Vorschriften). Wenn eine Sicherheitsöse vorhanden ist, muss diese verwendet werden.
Wichtig: Der originale Karabinerhaken darf nicht direkt in eine Öse oder ein Loch eingeklipst werden, sondern muss als Schlaufe in das Seil eingehängt werden. Nur so erfüllt er den 7500-Newton-Standard. Ein direktes Einhängen ist nur zulässig, wenn anstelle des Originalhakens ein Abreißseil mit einem sogenannten Feuerwehrkarabiner nachgerüstet wird. Ist diese nach DIN 5299 zertifiziert, hält sie der Kraft stand, die beim Einsatz des Bremsseils auftritt.
Weitere Informationen zu den Regelungen für verschiedene Länder finden Sie auf der ADAC-Webseite.
Die gesetzlichen Vorschriften sehen spezielle Sicherheitseinrichtungen vor, die eine Vorsichtsmaßnahme erfordern, um sicherzustellen, dass sich der Anhänger bei einem Ausbrechen nicht von selbst bewegt, sondern sofort zum Stillstand kommt.
Das bedeutet, dass die Befestigung des Seils durch eine Öse obligatorisch ist!
Informationen zur korrekten Installation in den Niederlanden finden Sie auf der ANWB-Website: zur Webseite
Informationen zur korrekten Installation in der Schweiz finden Sie auf dieser Website: zur Webseite
Sollte Ihnen eine benötigte Öse fehlen, können Sie die Sicherheitsklemmen ganz einfach bei Westfalia-Automotive bestellen und nachrüsten. Es gibt verschiedene Lösungen für feste und abnehmbare Anhängerkupplungen:
für starre Westfalia Anhängerkupplungen:
Art.-Nr.: 935211627001
für abnehmbare Westfalia Anhängerkupplungen:
Ø Kugelstangenaufnahmerohr = 50 mm: Art.-Nr. 921540627001
Ø Kugelstangenaufnahmerohr = 56 mm: Art.-Nr. 905243627001
Ø Kugelstangenaufnahmerohr = 84 mm: Art.-Nr. 905276627001
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